2. HBL
DHB-Bundessportgericht urteilt zügig: 2. HBL-Paarung VfL Eintracht Hagen gegen TuS Ferndorf wird wiederholt

Die 2. Kammer des DHB-Bundessportgerichtes hat zügig entschieden und ein Urteil im Einspruchsverfahren der VfL Eintracht Hagen Handball-Management GmbH gegen die Handball-Bundesliga GmbH verkündet. Die Partie zwischen dem VfL Eintracht Hagen und dem TuS Ferndorf wird wiederholt. Der neue Spieltermin wird von der HBL GmbH in Abstimmung mit beiden Clubs zeitnah bekanntgegeben.
Verfahrensgegenstand war die Spielwertung der Begegnung in der 2. HBL zwischen dem VfL Eintracht Hagen und dem TuS Ferndorf vom 20. Februar 2026, die am 20. Spieltag der laufenden Saison offiziell mit 32:32 endete. Im Verfahren wurde bestätigt, dass ein Zählfehler beim DHB-Kampfgericht vorlag.
Konkret wurde irrtümlich ein Treffer für den TuS Ferndorf gewertet. Dieser Regelverstoß wurde durch das Bundessportgericht als spielentscheidend eingestuft, die Spielwertung ist aufzuheben und eine Wiederholung der Partie vorzunehmen. Den neuen Spieltermin wird die HBL GmbH in Abstimmung mit beiden Clubs zeitnah festgelegen und kommunizieren. Die HBL bedankt sich für die reibungslose Abstimmung und bei der 2. Kammer des Bundessportgerichtes für die zügige Abwicklung.













