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Ergebnismanagementverfahren im Dopingfall Nikola Portner abgeschlossen – HBL-Präsidium hebt Suspendierung auf und sieht von Sperre ab

Mittwoch, 26. Juni 2024

Köln, 26.06.2024 – Das für das Ergebnismanagementverfahren zuständige Präsidium des Handball-Bundesliga e. V. hat einstimmig entschieden, die am 11. April 2024 aufgrund einer positiven Dopingprobe erfolgte Suspendierung von Nikola Portner mit sofortiger Wirkung aufzuheben.

Die umgehende Suspendierung vom Spiel- und Trainingsbetrieb der Handball-Bundesliga war erforderlich, nachdem bei einer Wettkampfkontrolle ein von der Norm abweichendes Analyseergebnis eine geringfügige Menge Methamphetamin im Urin von Nikola Portner ergeben hatte. In einem derartigen Fall schreibt das anwendbare Regelwerk eine vorläufige Suspendierung zwingend vor.

In einer gerichtlich angeordneten Hausdurchsuchung der Wohnung von Nikola Portner konnten keine Nachweise gefunden werden, die Rückschlüsse auf den Konsum von Methamphetamin zugelassen haben. Das in diesem Zusammenhang durchgeführte Ermittlungsverfahren wurde durch die zuständige Staatsanwaltschaft eingestellt.

Im weiteren Verfahren eingeholte Gutachten unabhängiger und renommierter Doping-Experten bestätigten, dass die im Körper des Athleten nachgewiesene Menge der verbotenen Substanz eine so geringe Dosierung hatte, dass eine aktive Einnahme und eine leistungssteigernde Wirkung ausgeschlossen werden kann und dass weder von einer absichtlichen noch einer verschuldeten Einnahme auszugehen ist. Sondern vielmehr, dass eine unverschuldete Kontamination über einen alternativen, vom Athleten schlüssig dargelegten Weg, weitaus überwiegend wahrscheinlich ist. Das bestätigen auch die abgegebenen Haar- und Urinproben.    

Zudem lassen der vom Athleten dargestellte Lebensweg und seine Lebensgewohnheiten, die von vielen, ihn begleitenden Personen bestätigt wurden, den absichtlichen Konsum von Dopingmitteln als sehr unwahrscheinlich erscheinen.

Vor diesem Hintergrund hält es das HBL-Präsidium für weit überwiegend wahrscheinlich, dass weder Absicht noch Verschulden des Athleten vorliegen. Von der Aufrechterhaltung der vorläufigen Suspendierung und einer Sperre des Spielers sieht das zuständige HBL-Gremium ab. Die Entscheidung des Präsidiums des Handball-Bundesliga e. V. erfolgte einstimmig. Präsidiumsmitglied Marc-Henrik Schmedt, Geschäftsführer des SC Magdeburg und Arbeitgeber von Nikola Portner, war wie bereits bei der vorläufigen Suspendierung des Torhüters weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung des Präsidiums beteiligt.

Der Handball-Bundesliga e. V. hat sich gemäß eigener Statuten zur Bekämpfung des Dopings verpflichtet. Hierzu gehört auch die Umsetzung der Anti-Doping-Bestimmungen der Nationalen-Anti-Doping-Agentur (NADA) und Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA), des Deutschen Handballbundes und der Internationalen Handball Föderation (IHF).

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