HBL
HBL GmbH legt Revision gegen DHB-Bundessportgerichtsurteile zu fehlenden Anti-Doping-Schiedsvereinbarungen ein

Nach sorgfältiger Überprüfung hat die Handball-Bundesliga GmbH gegen die erstinstanzlichen Urteile der 2. Kammer des DHB-Bundessportgerichtes vom 2. April 2026 beim DHB-Bundesgericht Revision eingelegt.
Damit sind die Entscheidungen des DHB-Bundessportgerichts, die Bescheide der HBL GmbH zu den Spielwertungen des DAIKIN HBL-Spiels Rhein-Neckar Löwen gegen TBV Lemgo Lippe und der Zweitliga-Partie TV 05/07 Hüttenberg gegen TuSEM Essen aufzuheben, nicht rechtkräftig. Das weitere Verfahren bis zu den letztinstanzlichen Urteilen liegt im Zuständigkeitsbereich des DHB-Bundesgerichts.
Die für alle Lizenznehmer geltende Verpflichtung, eine durch den Spieler unterschriebene Anti-Doping-Schiedsvereinbarung regelkonform nachzuweisen, ist weiterhin konkret anzuwenden und umzusetzen. Die HBL GmbH und die zuständigen Gremien werden sich für den Fortbestand und den Schutz dieser Verpflichtung und einer rechtssicheren Verankerung im Regelwerk einsetzen.













