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Schiedsgericht macht positive Lizenzentscheidung für den Handball Sport Verein Hamburg von der Erfüllung einer zusätzlichen Bedingung abhängig

Donnerstag, 30. Mai 2024

Hannover, 30. Mai 2024 – Das unabhängige Schiedsgericht hat die Feststellung getroffen, dass die positive Lizenzentscheidung für den Handball Sport Verein Hamburg unter der Voraussetzung der Erbringung einer zusätzlichen Sicherheitsleistung gestellt wird.

Bei seiner Entscheidung hat das Schiedsgericht die Feststellungen von Gutachterausschuss und Lizenzierungskommission vom 17. April 2024 zur Höhe der zum damaligen Zeitpunkt ermittelten Liquiditätslücke ausdrücklich bestätigt.

Die endgültige Lizenzerteilung ist vom Schiedsgericht mit dem heutigen Schiedsspruch unter die Bedingung einer zusätzlich zu erbringenden finanziellen Sicherheitsleistung gestellt worden. Zur Abdeckung des Risikos zukünftig möglicherweise entstehender finanzieller Risiken hat der Handball Sport Verein Hamburg die vom Schiedsgericht festgelegte Sicherheitsleistung bis spätestens zum Mittwoch, den 05. Juni 2024 auf ein Konto der HBL zu leisten.

Sofern der Nachweis der Erbringung dieser Sicherheitsleistung nicht bis zum Mittwoch, den 05. Juni 2024 erbracht werden sollte, gilt die Lizenz als nicht erteilt.

Das vom Handball Sport Verein Hamburg als letzte Möglichkeit angerufene dreiköpfige unabhängige Schiedsgericht tagte am heutigen Donnerstag, den 30. Mai 2024 in Hannover unter dem Vorsitz des Fachanwalts für Sportrecht Christof Wieschemann. Als Beisitzer des Schiedsgerichts nahmen an der Verhandlung der vom Handball Sport Verein Hamburg benannte Rechtsanwalt Prof. Dr. Rainer Tarek Cherkeh und für die Handball-Bundesliga Rechtsanwalt Michael Kintrup teil.

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