Schiedsgericht weist Anträge des Bergischen Handball Clubs auf Erlass von einstweiligen Anordnungen vollumfänglich zurück
Handball Sport Verein Hamburg erfüllt zusätzliche Bedingung zur Lizenzerteilung für Saison 2024/25 fristgemäß.
Köln, 5. Juni 2024 – Das durch den Bergischen Handball Club 06 e. V. angerufene unabhängige Schiedsgericht hat die Anträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen des Bergischen Handball Clubs gegen die Handball-Bundesliga zurückgewiesen.
Der Bergische Handball Club 06 e. V. hatte sich, zusätzlich zu einer am 28.05.2024 eingereichten Schiedsklage, in dieser Woche auch mit Eilanträgen an das zuständige Schiedsgericht unter Vorsitz von Rechtsanwalt und Notar Dr. Stefan Tholund gewandt.
Diese Anträge, der Handball-Bundesliga durch Erlass von einstweiligen Anordnungen insbesondere zu untersagen, weitere Entscheidungen in dem Lizenzierungsverfahren des Handball Sport Verein Hamburg bis zum Abschluss des durch die Schiedsklage eingeleiteten Hauptverfahrens zu treffen, sind uneingeschränkt zurückgewiesen worden.
Die vom Handball Sport Verein Hamburg gemäß den Vorgaben des Schiedsgerichts zusätzlich zu erbringende finanzielle Sicherheitsleistung ist auf ein Konto der Handball-Bundesliga eingezahlt worden. Der Handball Sport Verein Hamburg hat damit die Bedingung, die das unabhängige Schiedsgerichts in seinem Urteil vom 30. Mai d. J. mit einer positiven Lizenzentscheidung für die Saison 2024/25 verbunden hatte, fristgemäß erfüllt.