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Bundesgericht des Deutschen Handballbundes: Neuansetzung der Begegnung TuSEM Essen gegen Dessau-Roßlauer HV 06 erforderlich  

Donnerstag, 12. Juni 2025

Am gestrigen Mittwochabend wurde die Handball-Bundesliga GmbH darüber informiert, dass das Bundesgericht des Deutschen Handballbundes das Urteil des Bundessportgerichts vom 12. Mai 2025 aufhebt. Damit steht fest, dass es keine Wertung des Spiels vom 27. April 2025 zwischen TuSEM Essen (Tabellenplatz 16) und dem Dessau-Roßlauer HV 06 (Tabellenplatz 10) gibt.

Die Begegnung am 29. Spieltag in der 2. HBL endete mit einem Spielstand von 27:28 zugunsten des Gästeteams aus Dessau. Das Bundesgericht schreibt eine Neuansetzung des Spiels bis spätestens 30. Juni 2025 vor. Die 2. Handball-Bundesliga absolvierte am vergangenen Sonntag den 34. und regulär letzten Spieltag.      
TuSEM Essen hatte frist- und formgerecht Einspruch beim Deutschen Handballbund gegen die Wertung des Spiels eingelegt, da es in Spielminute 59:57 bei einem Spielstand von 27:28 für das Gästeteam aus Dessau - zu diesem Zeitpunkt in Ballbesitz und wegen Zeitstrafe in Unterzahl - zu einer Spielunterbrechung durch Team-Time-Out gekommen war. Durch das Anpfeifen des Spiels nach dem Time-Out ohne die Anzahl der Spieler von sieben auf sechs Spieler zu berichtigen, lag aus Sicht des TuSEM Essen ein „spielentscheidender Regelverstoß“ vor. Aus Sicht des Clubs hätte dieser zu einer Neuansetzung des Spiels führen müssen.  
Das Bundesgericht bestätigt das in seinem gestrigen Urteil. Ein Regelverstoß der Schiedsrichter liegt nicht vor, jedoch ein solcher von Zeitnehmer und Sekretär. Daraus leitet sich eine hohe Wahrscheinlichkeit für einen anderen Spielausgang ab, somit greift aus Sicht des Bundesgerichts der betreffende § 55 Abs. 2 DHB-Rechtsordnung.        
Eine Revision gegen die Entscheidung des DHB-Bundesgerichts ist nicht möglich. Die Handball-Bundesliga GmbH wird in Abstimmung mit den zwei direkt beteiligten Clubs schnellstmöglich einen Spieltermin ansetzen und über das weitere Prozedere informieren. Im Übrigen verweisen wir auf die digitalen Kanäle der Clubs. 
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