HBL GmbH
Stellungnahme der HBL zum Urteil des DHB-Bundessportgerichts

Foto: Zink
Die HBL GmbH und die zuständigen Gremien nehmen die aktuelle Entscheidung der 2. Kammer des DHB-Bundessportgerichts zur Kenntnis und werden die weitere Vorgehensweise sorgfältig prüfen.
Das Bundessportgericht hatte am vergangenen Donnerstag die Bescheide der HBL GmbH zu den Spielwertungen des DAIKIN HBL-Spiels Rhein-Neckar Löwen gegen TBV Lemgo Lippe und der Zweitliga-Partie TV 05/07 Hüttenberg gegen TuSEM Essen aufgehoben.
Es ist festzuhalten: Die für alle Lizenznehmer geltende Verpflichtung, eine durch den Spieler unterschriebene Anti-Doping-Schiedsvereinbarung regelkonform nachzuweisen, ist weiterhin konkret anzuwenden und umzusetzen. Die HBL GmbH und die zuständigen Gremien werden sich für den Fortbestand und den Schutz dieser Verpflichtung und einer rechtssicheren Verankerung im Regelwerk einsetzen.
Das Urteil des DHB-Bundessportgerichtes ist hier nachzulesen.













